Um kulturelle Vielfalt zu erhalten: 33 Millionen Euro Unterstützungspaket für die Kultur

Keine Theateraufführungen, keine Konzerte und der gebuchte Sprachkursus in der Volkshochschule fällt auch aus - die Corona-Krise bedeutet für viele Einrichtungen, dass sie temporär geschlossen sind und ebenso wie Kulturschaffende dramatische Einnahmeausfälle haben. Um die kulturelle Vielfalt zu retten, gibt es ein Unterstützungspaket im Umfang von knapp 33 Millionen Euro.

Die Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes weisen bisher Förderlücken für Kultur- und Bildungspartner auf. Diese betreffen nicht nur öffentlich-rechtliche Einrichtungen, sondern auch ausschließlich ehrenamtlich getragene Kulturpartner, die bisher nicht antragsberechtigt waren. Mit den zusätzlichen Landesmaßnahmen werden daher in Ergänzung zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten durch den Bund und das Land weitere finanzielle Hilfen für Einrichtungen der Kultur, der politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Weiterbildung sowie der Minderheiten bereitgestellt.

Zusätzlich haben Kultur- und Bildungseinrichtungen mit bis zu 50 Beschäftigten die Chance, für das erweiterte Landessoforthilfeprogramm für Unternehmen Anträge zu stellen. Damit könnten nachgewiesene Einnahmeeinbußen bis zu insgesamt 30.000 Euro für drei Monate ausgeglichen werden. Für weitere Einzel- und Härtefälle hat das Kulturministerium weitere Mittel zur Verfügung, insbesondere für die bereits vom Land geförderten wichtigen Träger der kulturellen Infrastruktur. Ministerin Prien betonte: „Das Land hilft mit seinem erweiterten Soforthilfeprogrammen erst dann, wenn andere staatliche Hilfsangebote nicht greifen."

Antragsberechtigte Einrichtungen

  • Angesprochen sind gemeinnützige Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen, die eine Landesförderung erhalten, für die die gewährte kommunale Förderung weitergezahlt wird und für die keine Bundesprogramme vorrangig für den Ausgleich von nachgewiesenen laufenden Belastungen in Anspruch genommen werden können. Sie können für einen Zeitraum von drei Monaten finanzielle Hilfen bis zur Abwendung einer Existenzbedrohung erhalten, soweit sie nachweisen können, dass sie durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie in diese existenzbedrohliche Situation geraten sind.
     
  • Angesprochen sind gemeinnützige Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen, die keine Landesförderung erhalten, sich wirtschaftlich am Markt betätigen, für die die gewährte kommunale Förderung weitergezahlt werden, aber die keine Bundesprogramme vorrangig in Anspruch nehmen können.   
     
  • Angesprochen sind gemeinnützige Kultur- und Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen, die aufgrund der fehlenden Teilnahme am Markt nicht vorrangig das Soforthilfeprogramm des Bundes oder des Landes in Anspruch nehmen können. Sie können bis zur Abwendung einer Existenzbedrohung einen Zuschuss in Höhe der Soforthilfe des Bundes oder des Landes (je nach Anzahl ihrer Beschäftigten bis zu 9.000/15.000/30.000 Euro) erhalten, soweit sie nachweisen, dass sie durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie in diese Situation geraten sind. Dies gilt insbesondere für ehrenamtlich geführte Vereine, die Einrichtungen mit bis zu fünf Beschäftigten gleichgestellt werden.

Dazu gibt es eine Förderrichtlinie des Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, die unten auf der Seite zu finden ist.

Land stärkt Kulturhilfefonds
Das Land stockt den Kulturhilfefonds des Landeskulturverbandes für Künstlerinnen und Künstler um zwei Millionen Euro auf. Damit kann Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten schnell und unbürokratisch mit einer Soforthilfe geholfen werden. Dieses Geld steht den Kulturschaffenden zusätzlich zu den Soforthilfen des Bundes für Soloselbstständige zur Verfügung.

Ab dem 1. Mai haben Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in Schleswig-Holstein die Möglichkeit einer zweiten Projektförderung. Aus dem mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und weiteren Spenden ausgestatteten #KulturhilfeSH-Fonds können weitere 500 Euro je Antrag ausgeschüttet werden.

Für all diejenigen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, wird das Antragsverfahren auf eine kombinierte Beantragung von 1.000 Euro umgestellt.

Hilfen für Film- und Kreativwirtschaft sowie Kinos
Das Land erhöht einmalig die Landeszuwendung für die Filmfördergesellschaft Hamburg-Schleswig-Holstein um 850.000 Euro für den Erhalt der Film- und Kreativwirtschaft und der Kinos im Land. Mit diesem Geld sollen unter anderem die Kinos gestärkt werden und ein Sonderprogramm für Produzenten, Autoren oder Regie aufgelegt werden als Anreiz für die Zeit nach der Corona-Krise.

Ausbau von digitalen Angeboten
Kulturanbieter und Anbieter von Fort- und Weiterbildung erhalten Mittel im Umfang von fünf Millionen Euro, um mit neuen digitalen Vermittlungsangeboten künstlerisch-kulturelle Präsentationen im Internet zu forcieren als auch Online-Bildungsangebote zu stärken. Zusammen mit dem Zentrum für Digitalisierung und Kultur wird jetzt das Förderprogramm entwickelt werden

Quelle: www.schleswig-holstein.de